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Siemens Hausgeräte
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Unsere Reparaturbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle der BSH Hausgeräte AG (nachfolgend „wir“) vom Auftraggeber (nachfolgend „Sie“) erteilten Aufträge für Reparaturen sowie Vorarbeiten zu diesen, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Herstellers.

II. Ausführung; Preise

1. Die Ausführung von Reparaturarbeiten an Großgeräten erfolgt nach Terminvereinbarung am Aufstellungsort. Die Ihnen genannten Besuchstermine sind unverbindlich. Wir setzen jedoch alles daran den vereinbarten Termin einzuhalten.

2. Die Ausführung von Reparaturarbeiten an Kleingeräten erfolgt nach Einsendung an unsere Werkstatt. Handelt es sich um einen Fall, der unter die Herstellergarantie fällt, übernehmen wir die Ihnen entstandenen Versandkosten.

3. Einbaukaffeevollautomaten werden zur Reparatur (in unsere Werkstatt) vom Aufstellungsort abgeholt und anschliessend wieder geliefert und installiert.

4. Wir sind berechtigt, Dritte zur Erbringung der Reparaturarbeiten sowie damit verbundener logistischer Leistungen des reparierten Gerätes heranzuziehen.

5. Im Rahmen der Reparaturarbeiten ausgetauschte Teile und Geräte gehen entschädigungslos in unser Eigentum über.

6. Für Reparaturarbeiten außerhalb der Herstellergarantie gelten die Pauschalpreise für Grossgeräte. Für Kleingeräte und Installationen gelten die von Kundendienst Mitarbeitern kommunizierten Preise. Stellen wir fest, dass ein Gerät außerhalb der Herstellergarantie nicht repariert werden kann oder möchten Sie das Gerät nach Überprüfung nicht reparieren lassen, fallen die Kosten der Besuchs- und Überprüfungspauschale an.

7. Zugänglichkeit der Geräte: Die Zugänglichkeit für eine Instandsetzung der Geräte muss gewährleistet sein. Für weiterführende Ein- oder Ausbauarbeiten an der Küche sind wir nicht berechtigt (z.B. Sockelentfernung Geschirrspüler, etc.).

Für Aufwände von weiteren Unternehmen (Sanitär, Küchenbauer, Elektriker, usw.) übernehmen wir keine Kosten.

III. Rückgabe, Zahlung

1. Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

2. Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 5 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- ab der zweiten Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Der Verkäufer kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Der Verkäufer hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Es können zusätzliche Inkassogebühren (z.B. gemäss https://fairpay.ch) entstehen.

3. Ist vereinbart, dass der Auftraggeber das zu reparierende Gerät abholt, muss der Auftraggeber die Abholung zum vereinbarten Termin gewährleisten. Erfolgt dies nicht innerhalb von 3 Monaten, werden wir Ihnen das Gerät kostenpflichtig an Ihre Privatadresse senden.

IV. Gewährleistung; Haftung

1. Im Falle von mangelhaften Reparaturarbeiten stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht (Artikel 363 ff OR) zu.

2. Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

3. Für Folgeschäden, die als Resultat einer ursprünglich mangelhaften Installation oder Zugänglichkeit entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

4. Sichtbare Schäden, die während Reparatur, in Folge von unsorgfältigem Verhalten einer unserer Mitarbeiter, entstanden sind, müssen uns vom Auftraggeber unmittelbar nach Schadensentstehung, spätestens aber nach 14 Tagen nach der Reparatur, an ch-service@bshg.com mitgeteilt und dokumentiert werden.

Wir behalten uns vor, bei Ablauf dieser Frist eine Übernahme des Schadens abzulehnen.