Weiter zum Inhalt
Siemens Hausgeräte
Anmelden / Registrieren

Siemens CareForLife AGB.

Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und Siemens CareForLife Basic-Vertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Bedingungen und den Leistungsumfang des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages und des Siemens CareForLife Basic-Vertrages der BSH Hausgeräte GmbH, 1100 Wien, Quellenstraße 2a („Siemens“), beschreiben, berühren nicht die gesetzlichen Gewährleistungspflichten, die den Verkäufer aufgrund des mit dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages treffen.

1. Umfang der Leistungen und Konditionen in Zusammenhang mit dem Siemens CareForLife Comfort-Vertrag

1.1 Dieser Vertrag gilt nur für in Österreich gekaufte und genutzte SIEMENS Haushaltsgroßgeräte folgender Produktgruppen: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, (ausgenommen Side by Side), Herde, (Dampf-) Backöfen, Dampfgarer, Kochfelder, Kochstellen, Dunstabzugshauben, Mikrowellen und Wärmeschubladen. Für andere Hausgeräte, u.a. Kaffeevollautomaten sowie für Refurbished-Geräte kann die Garantieverlängerung nicht abgeschlossen werden. Refurbished-Geräte sind mittels "B" am Ende der Artikelnummer gekennzeichnet und die entsprechende Nummer kann bei Kauf der Garantieverlängerung auch nicht ausgewählt werden.

1.2 Dieser Vertrag kann nicht für Haushaltsgeräte abgeschlossen werden, die – gerechnet ab Kaufdatum - älter als 84 Monate sind. Unter Kaufdatum verstehen wir das Kaufdatum des Gerätes auf der Rechnung des Händlers, der das Gerät verkauft hat. Ausnahmen hiervon sind von einem Vertreter von Siemens schriftlich zu bestätigen.

1.3 Während der Laufzeit des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages wird Siemens alle nachweisbaren Material- und/oder Herstellungsfehler unentgeltlich über die eigene Serviceabteilung beheben, sofern Siemens innerhalb von 5 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung und während der Vertragslaufzeit von Siemens CareForLife-Comfort von diesen verständigt wurde.

1.4 Der Siemens CareForLife Comfort-Vertrag wird erfüllt:

  • durch Reparatur: d.h. durch Reparatur des Gerätes oder Austausch von Komponenten nach Ermessen von Siemens.
  • durch Wartung: d.h. durch einen Wartungsbesuch des Gerätes alle zwei Jahre gemäß den in der Wartungscheckliste für das Gerät definierten Zeitpunkten.
  • durch eine Service Hotline für alle Informationen über die Funktionsweise und Eigenschaften des Gerätes.
  • durch eine Sicherheitsprüfung der Elektroinstallation des Gerätes anlässlich des Wartungsbesuchs (entsprechend den Möglichkeiten).

1.5 Bei Haushaltsgeräten, die nicht älter als 84 Monate sind (gerechnet ab Kaufdatum), kann das Gerät durch Siemens durch ein anderes Gerät mit gleichwertiger Ausstattung ersetzt werden, wenn nach Ansicht von Siemens die im vorstehenden Pkt. 1.4 genannte Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich ist. Siemens übernimmt dabei die Kosten für die Lieferung des Austauschgerätes und dessen Einbau sowie den Ausbau und Abtransport des Altgerätes. Mit Ausnahme der Kosten, z.B. der Benutzung eines Außenaufzugs, die zu Lasten des Kunden gehen, sowie der Kosten einer Änderung und/oder Anpassung der Einrichtung, wenn sich dies für die Installation des neuen Gerätes als notwendig erweist, erfolgt der Austausch auf Kosten von Siemens. Für Geräte, die älter als 84 Monate sind, kann kein kostenloser Austausch erfolgen, doch wird ein Rabatt von mindestens 10% auf den Onlinepreis auf www.siemens-home.bsh-group.com/at angewendet, der zum Zeitpunkt des Austauschs gilt.

1.6 Sind die Bedingungen des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages für eine kostenlose Reparatur bzw einen Austausch nicht erfüllt, werden die Kosten für Reparaturen und sonstige erbrachte Leistungen (Reise, Transport, Ersatzteile) dem Kunden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Diese findet sich auf unserer Website im Hauptbereich "Service" im Abschnitt "Reparaturservice".

1.7 Der Siemens CareForLife Comfort-Vertrag ist nicht auf andere Geräte übertragbar.

1.8 Die im Rahmen des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages zu erbringenden Leistungen können nur bei Vorlage des Kaufvertrages bzw. des Originalrechnungsbeleges in Anspruch genommen werden.

1.9 Siemens erbringt keine Leistungen im Rahmen des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages für Komponenten, die nicht im Siemens CareForLife Comfort-Vertrag erwähnt sind oder die nicht von Siemens geliefert werden.

1.10 Unbeschadet des Vorstehenden hat der Kunde ab dem ersten Vertragsjahr immer die Möglichkeit, ein neues Siemens-Gerät zu erwerben, wenn es eine bessere Ausstattung als das aktuelle Gerät erbringt, und gleichzeitig einen Rabatt zu erhalten (dieser Rabatt beträgt mindestens 10% des niedrigsten zum Zeitpunkt der Anfrage geltenden Onlinepreises auf www.siemens-home.bsh-group.com/at). Siemens übernimmt in diesem Fall kostenlos die den Ausbau des Altgerätes und die Lieferung und den Einbau des Neugerätes. Mit Ausnahme der Kosten der Benutzung eines Außenaufzugs, die zu Lasten des Kunden gehen, sowie der Änderung und/oder Anpassung der Einrichtung, wenn sich dies für die Installation des neuen Gerätes als notwendig erweist, erfolgt der Austausch auf Kosten von Siemens.

1.11 Siemens behält sich das Recht vor, den Preis für den CareForLife Comfort-Vertrag frühestens nach einem Jahr anzupassen, wenn ein oder mehrere Elemente des Kaufpreises, wie Rohstoffe, Lieferwaren, Löhne, öffentliche Kosten und/oder Transportkosten, sich erhöht haben. Der Kunde wird schriftlich oder per E-Mail über die Umstände und die Preisanpassung informiert. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem er über die Preiserhöhung informiert wurde, schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

2. Umfang der Leistungen und Konditionen rund in Zusammenhang mit dem Siemens CareForLife Basic-Vertrag

2.1 Dieser Vertrag gilt nur für in Österreich gekaufte und genutzte SIEMENS Haushaltsgroßgeräte folgender Produktgruppen: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, (ausgenommen Side by Side), Herde, (Dampf-) Backöfen, Dampfgarer, Kochfelder, Kochstellen, Dunstabzugshauben, Mikrowellen und Wärmeschubladen. Für andere Hausgeräte, u.a. Kaffeevollautomaten sowie für Refurbished-Geräte kann die Garantieverlängerung nicht abgeschlossen werden. Refurbished-Geräte sind mittels "B" am Ende der Artikelnummer gekennzeichnet und die entsprechende Nummer kann bei Kauf der Garantieverlängerung auch nicht ausgewählt werden.

2.2 Dieser Vertrag kann nicht für Haushaltsgeräte abgeschlossen werden, die – gerechnet ab Kaufdatum - älter als 84 Monate sind. Unter Kaufdatum verstehen wir das Kaufdatum des Gerätes auf der Rechnung des Händlers, der das Gerät verkauft hat. Ausnahmen hiervon sind von einem Vertreter von Siemens schriftlich zu bestätigen.

2.3 Während der Laufzeit des Siemens CareForLife Basic-Vertrages wird Siemens alle nachweisbaren Material- und/oder Herstellungsfehler unentgeltlich über die eigene Serviceabteilung beheben, sofern Siemens innerhalb von 5 Kalendertagen noch während der Vertragslaufzeit von Siemens CareForLife von diesen verständigt wurde.

2.4 Der Siemens CareForLife Basic-Vertrag wird erfüllt:

  • durch Reparatur: d.h. durch Reparatur des Gerätes oder Austausch von Komponenten nach Ermessen von Siemens.
  • durch eine Service Hotline für alle Informationen über die Funktionsweise und Eigenschaften des Gerätes.

2.5 Bei Haushaltsgeräten, die nicht älter als 84 Monate sind (gerechnet ab Kaufdatum), kann das Gerät durch Siemens durch ein anderes Gerät mit gleichwertiger Ausstattung ersetzt werden, wenn nach Ansicht von Siemens die im vorstehenden Pkt. 2.4 genannte Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich ist. Siemens übernimmt dabei die Kosten für die Lieferung des Austauschgerätes. Sämtliche anderen durch den Austausch entstehenden Kosten, wie z.B. für die Verwendung eines externen Aufzugs, die Installation des neuen Gerätes, die Entfernung und der Abtransport des alten Gerätes sowie die Modifikation und/oder Anpassung der Einrichtung, wenn sich dies für die Installation des neuen Gerätes als notwendig erweist, gehen zu Lasten des Kunden. Für Geräte, die älter als 84 Monate sind, kann kein kostenloser Austausch erfolgen, doch wird ein Rabatt von mindestens 10% auf den Onlinepreis auf www.siemens-home.bsh-group.com/at angewendet, der zum Zeitpunkt des Austauschs gilt.

2.6 Sind die Bedingungen des Siemens CareForLife Basic-Vertrages für eine kostenlose Reparatur bzw. einen Austausch nicht erfüllt, werden die Kosten für Reparaturen und sonstige erbrachte Leistungen (Reise, Transport, Ersatzteile) dem Kunden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Diese findet sich auf unserer Website im Hauptbereich "Service" im Abschnitt "Reparaturservice".

2.7 Der Siemens CareForLife Basic-Vertrag kann nicht auf andere Geräte übertragen werden.

2.8 Die im Rahmen des Siemens CareForLife Basic-Vertrages zu erbringenden Leistungen können nur bei Vorlage des Kaufvertrages bzw. des Originalrechnungsbelegs in Anspruch genommen werden.

2.9 Siemens erbringt keine Leistungen im Rahmen des Siemens CareForLife Basic-Vertrages für Komponenten, die nicht im Siemens CareForLife Basic-Vertrag erwähnt sind oder die nicht von Siemens geliefert werden.

2.10 Siemens behält sich das Recht vor, den Preis für den CareForLife Basic-Vertrag frühestens nach einem Jahr anzupassen, wenn ein oder mehrere Elemente des Kaufpreises, wie Rohstoffe, Lieferwaren, Löhne, öffentliche Kosten und/oder Transportkosten, sich erhöht haben. Der Kunde wird schriftlich oder per E-Mail über die Umstände und die Preisanpassung informiert. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem er über die Preiserhöhung informiert wurde, schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

3. Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und Siemens CareForLife Basic-Vertrag – Vertragslaufzeit, Auflösung, Änderungsvorbehalt und Übertragbarkeit

3.1 Der Siemens CareForLife Comfort-Vertrag bzw. der Siemens CareForLife Basic-Vertrag werden auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Sie können unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmals zum Ende des 12. Monats nach Vertragsabschluss.

3.2 Bei Verdacht auf Missbrauch, bei Vertragsbruch durch den Kunden oder wenn sich das Gerät bei Vertragsabschluss über andere Kanäle nach Einschätzung der technischen Spezialisten von Siemens nicht in gutem Zustand befindet, ist Siemens berechtigt, den Siemens CareForLife Comfort-Vertrag oder den Siemens CareForLife Basic-Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Unter „gutem Zustand“ versteht Siemens, dass das Gerät technisch einwandfrei und funktionsfähig ist. Siemens kann in bestimmten Fällen (siehe Punkt 4.1) nach einem vorherigen Kostenvorschlag zu den aktuellen Tarifen auch die Dienstleistungen in Rechnung stellen, die erforderlich sind, um das Gerät wieder funktionsfähig zu machen. Diese finden sich auf unserer Website unter dem Abschnitt "Service", "Reparaturservice".

3.3 Siemens ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Zu diesem Zweck wird Siemens den Kunden über die geänderten Bedingungen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Datums des Inkrafttretens informieren. Akzeptiert der Kunde die geänderten Bedingungen nicht, ist er berechtigt, den Siemens CareForLife Comfort-Vertrag bzw. den Siemens CareForLife Basic-Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung schriftlich oder per E-Mail an garantieverlaengerung.at@bshg.com zu kündigen. Erfolgt keine form- und fristgerechte Kündigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

3.4 Dieser Vertrag gilt – wenn er nicht vorher gekündigt wurde - bis zum Ende der Lebensdauer des Gerätes. Wird das Gerät während der Vertragslaufzeit ausgetauscht, endet auch der Vertrag automatisch mit dem Tag des Austausches. Erfolgt der Austausch bereits innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit (= Mindestvertragsdauer; siehe Punkt 3.1), wird zur Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit ein Betrag in Höhe der Anzahl der verbleibenden Monate in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden ist ein neuer Vertrag für das neue Gerät abzuschließen.

3.5 Wird das Gerät verkauft oder sonst weitergegeben, kann der Siemens CareForLife Comfort-Vertrag oder der Siemens CareForLife Basic-Vertrag nicht auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

4. Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und Siemens CareForLife Basic-Vertrag Vertragsausschlüsse

4.1 Die Leistungen aus dem Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und dem Siemens CareForLife Basic-Vertrag gelten nicht für zerbrechliche Bauteile (z.B. Glas, Kunststoff, Gummi oder Glühbirnen), Mängel infolge nachlässiger Benutzung oder für geringfügige und unwesentliche Mängel ohne Auswirkung auf die übliche Nutzung des Gerätes.

4.2 Darüber hinaus decken der Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und der Siemens CareForLife Basic-Vertrag keine Schäden ab aufgrund von:

  • Transporten, die nicht in der Verantwortung von Siemens liegen;
  • normalem Verschleiß, Missbrauch, mangelnder Wartung oder Änderungen am Gerät;
  • Gebrauch für andere als häusliche Zwecke;
  • Reparaturen, die vom Kunden oder von Dritten durchgeführt werden.

4.3 Leistungen aus dem Siemens CareForLife Comfort-Vertrag und dem Siemens CareForLife Basic-Vertrag gelten nicht für:

  • schlechte elektrische Verbindung, unzureichende Sicherheit, Unterbrechung des elektrischen Stroms, unzureichendes Entkalken oder chemische oder elektrochemische Reaktionen, die Wirkung von Wasser, Korrosion;
  • anormale Umwelteinflüsse im Allgemeinen;
  • Kontakt mit schädigenden Materialien;
  • Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig vom Kunden oder einem Dritten verursacht wurden; zum Beispiel Fremdkörper im Gerät;
  • Nichteinhaltung von Siemens-Anweisungen, -Richtlinien oder -Gebrauchsanweisungen sowie jede andere Form der ungeeigneten Verwendung.

5. Wartung durch einen technischen Spezialisten von Siemens für den Siemens CareForLife Comfort-Vertrag

5.1 Die Wartung durch einen technischen Spezialisten von Siemens entbindet den Kunden nicht von der regelmäßigen Wartung des Gerätes und kann in keinem Fall durch eine Aufbereitung des Gerätes ersetzt werden.

5.2 Die Wartung beschränkt sich auf das Gerät selbst, es handelt sich dabei nicht um eine Überprüfung der Installation.

5.3 Die Wartung i.S.d. Bedingungen umfasst die Wartung, Überprüfung und Einstellung des Gerätes; weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Abschnitt "Service", "Wartung".

5.4 Wenn der technische Spezialist von Siemens während der Durchführung einer Wartung feststellt, dass bestimmte Teile ausgetauscht werden müssen, erfolgt der Austausch kostenlos, soweit es sich dabei nicht um Verschleißteile handelt.

5.5 Während der Wartung kann vom technischen Spezialisten der Austausch von Verschleißteilen (z. B. Lampen, Filter, Körbe usw.) vorgeschlagen werden; ein solcher Austausch erfolgt kostenpflichtig.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der angezeigte Preis ist per SEPA-Lastschrift nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Der angezeigte Preis ist der monatlich zu zahlende Gesamtbetrag.

6.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich.

6.3 Wird die Rechnung nicht bei Fälligkeit bezahlt, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat und die Kosten für die Betreibungsmaßnahmen in Rechnung gestellt.

6.4 Die erste Zahlung wird anteilig für den Monat des Vertragsabschlusses berechnet. Der Einzug mittels SEPA-Lastschrift erfolgt erst im zweiten Monat. Der aliquote Betrag der ersten Rechnungslegung wird gleichzeitig mit der Rechnungslegung des zweiten Monats eingezogen. Danach erfolgt die Zahlung monatlich per SEPA-Lastschrift und zu den für einen Monat geltenden Tarifen. Jede Lastschrift erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat.

6.5 Möchte der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht mehr per SEPA-Lastschrift bezahlen, hat er Siemens hierüber schriftlich oder per E-Mail zu informieren. In diesem Fall wird die SEPA-Lastschrift gesperrt und der Kunde ist für die rechtzeitige Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge verantwortlich.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, Siemens jeden Defekt oder jede Fehlfunktion innerhalb von 5 Kalendertagen anzuzeigen und Zugang zum Gerät zu gewähren, um die erforderlichen Überprüfungen oder Reparaturen durchzuführen.

7.2 Der Kunde oder ein Vertreter von ihm muss während der gesamten Dauer der Durchführung des Wartungs- oder Reparaturdienstes anwesend bzw. verfügbar sein.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit jeden Monat das in der Bestätigung des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages oder des Siemens CareForLife Basic-Vertrages vorgesehene Entgelt zu zahlen.

7.4 Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Verwendung des Gerätes mit größter Sorgfalt;
  • Einhaltung von Siemens-Anweisungen, Richtlinien oder Betriebsvorschriften.

8. Haftung

8.1 Diese Bedingungen beziehen sich nicht auf andere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf die Reparatur von anderen Schäden als am Gerät selbst, wenn die Haftung von Siemens nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8.2 Siemens kann nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung des Internets verursacht werden, insbesondere durch Systemausfälle, das Eindringen Dritter oder Viren, oder durch andere Umstände, welche von der Rechtsprechung als Fälle höherer Gewalt angesehen werden.

8.3 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ist die Haftung von Siemens für Schäden, die nicht das Gerät selbst betreffen, sowie für Folgeschäden (z.B. Wasserschäden und B. Umweltschäden etc.) ausgeschlossen.

9. Widerrufsrecht

9.1 Der Kunde hat das Recht, Siemens mitzuteilen, dass er vom Siemens CareForLife Comfort-Vertrag oder vom Siemens CareForLife Basic-Vertrag zurücktritt, ohne ein Entgelt dafür bezahlen oder den Grund dafür nennen zu müssen, und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag nach Unterzeichnung des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages oder des Siemens CareForLife Basic-Vertrages.

9.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Siemens, Quellenstraße 2a, 1100 Wien, Telefon: 0810 550 522, E-Mail: vie-widerrufsrecht@bshg.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) von seiner Entscheidung in Kenntnis setzen, den Vertrag zu widerrufen. Der Kunde kann das Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Der Kunde kann auch das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Website ausfüllen und absenden; Abschnitt "Rücksendungen“.

9.3 Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird Siemens unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) versenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.4 Widerrufsfolgen: Tritt der Kunde von diesem Vertrag zurück, erstattet Siemens alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Siemens über die Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert wurde, zurück. Jede Dienstleistung, die während des Widerrufszeitraums erbracht wurde, wird dem Kunden zu den aktuellen Tarifen verrechnet. Diese finden sich auf unserer Website im Abschnitt "Service", "Reparaturservice". Der Rechnungsbetrag ist direkt nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

9.5 Siemens wird die Rückerstattung mit der gleichen Zahlungsmethode vornehmen, die der Kunde für die ursprüngliche Transaktion verwendet hat, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zugestimmt. In jedem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten für die Rückerstattung. Siemens behält sich das Recht vor, keine Rückerstattung in bar vorzunehmen.

9.6 Ein möglicher Fehler oder Defekt des Gerätes während der Vertragslaufzeit, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag auszusetzen, zu kündigen oder Schadenersatz jeglicher Art zu fordern.

10. Abwicklung einer Intervention oder Meldung von Änderungen

10.1 Bitte beachten Sie die Daten auf dem Typenschild im Falle einer Reparaturanfrage während der Vertragslaufzeit des Siemens CareForLife Comfort-Vertrages oder des Siemens CareForLife Basic-Vertrages. Weitere Informationen zum Typenschild und seiner Position auf dem Gerät finden Sie auf unserer Website; Abschnitt "Service".

10.2 Im Falle einer Reklamation im Rahmen des Vertrages, einer Änderung Ihrer persönlichen Daten, Ihrer Bankverbindung oder des Verkaufs/der Übergabe des Gerätes, wenden Sie sich bitte an die Siemens-Service-Hotline.

10.3 Bitte halten Sie am Tag der Reparatur den Nachweis über den Siemens CareForLife Comfort-Vertrag oder den Siemens CareForLife Basic-Vertrag bereit, um ihn unserem technischen Spezialisten vorzulegen.

11. Schutz personenbezogener Daten

11.1 Siemens erhebt die personenbezogenen Daten des Kunden direkt bei der Anforderung von Reparaturen oder gegebenenfalls bei der Annahme des Angebots.

11.2 Siemens verarbeitet als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten des Kunden zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus der Reparaturanfrage und gegebenenfalls zum Zwecke des Marketings, sofern der Kunde dazu wirksam seine Einwilligung erteilt hat.

11.3 Der Kunde hat das Recht auf Zugriff auf seine personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung ihrer Verarbeitung sowie das Recht, der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu widersprechen. Der Kunde hat auch das Recht, die Übertragbarkeit seiner Daten zu fordern, d.h. das Recht, seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten und das Recht, diese Daten an einen anderen Datenverantwortlichen ohne Behinderung durch Siemens zu übertragen. Diese Rechte können durch Ausfüllen des Online-Formulars ausgeübt werden, das unter folgender Adresse verfügbar ist: https://datarequest.bsh-group.com/de/form?c=at. Der Kunde kann auch eine E-Mail an: Data-Protection-AT@bshg.com oder per Post an Siemens gemäß Artikel 11.2 senden. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen.

11.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Siemens kann der Kunde der Datenschutzerklärung von Siemens auf unserer Website entnehmen; Abschnitt "Datenschutz".

12. Allgemeines

12.1 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt in keiner Weise die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und hat nicht deren Unwirksamkeit zur Folge.

12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.

Wien, August 2023
BSH Hausgeräte GmbH
Quellenstraße 2a
1100 Wien

Reparaturen durch den Siemens Service

Wenn dein Hausgerät repariert, gewartet oder geprüft werden muss, bietet dir der Siemens Werkskundendienst schnelle und kompetente Hilfe. Unsere Siemens Service Hotline steht dir per Telefon und online zur Verfügung.

Kontaktiere das Siemens Service Team

Das freundliche und kompetente Siemens Service-Team steht dir für alle Fragen zur Verfügung – von der Kaufberatung bis zur Fehlerbehebung.

Verlängere die Garantie

Die innovative Lösung für höchste Ansprüche. Siemens bietet mehrere Möglichkeiten für eine Verlängerung der Herstellergarantie.